ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (EULA)
Wichtiger Hinweis: Lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren oder verwenden.
1. VERTRAGSGEGENSTAND
Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen („Nutzer“) und Jörn Walter („Lizenzgeber“) bezüglich der Software [SOFTWARENAME] („Software“).
Diese Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
Durch die Installation, das Kopieren oder die Nutzung dieser Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Falls Sie nicht einverstanden sind, installieren oder nutzen Sie die Software nicht.
2. LIZENZGEWÄHRUNG
Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich für geschäftliche Zwecke in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung.
3. GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Rechte am geistigen Eigentum, verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber.
Diese Vereinbarung gewährt dem Nutzer lediglich ein Nutzungsrecht an der Software. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt.
4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
4.1 Ausschluss jeglicher Gewährleistung
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Software „WIE BESEHEN“ („AS IS“) bereitgestellt.
Der Lizenzgeber übernimmt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
* Marktgängigkeit
* Eignung für einen bestimmten Zweck
* Fehlerfreiheit
* Ununterbrochene Verfügbarkeit
* Vollständigkeit oder Richtigkeit von Ergebnissen
Der Nutzer trägt das alleinige Risiko hinsichtlich Installation, Nutzung und Leistung der Software.
5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Lizenzgeber nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder besondere Schäden, insbesondere nicht für:
* entgangenen Gewinn
* Umsatzausfälle
* Datenverlust
* Betriebsunterbrechungen
* Produktivitätsverluste
* Hardware- oder Softwareschäden
* Sicherheitsvorfälle
Die Gesamthaftung des Lizenzgebers aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die vom Nutzer tatsächlich gezahlte Lizenzgebühr begrenzt.
Wurde die Software unentgeltlich bereitgestellt, ist die Haftung des Lizenzgebers – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:
* Vorsatz
* grobe Fahrlässigkeit
* Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
* Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
6. KEIN RECHT AUF UPDATES ODER SUPPORT
6.1 Keine Update-Verpflichtung
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Updates, Patches, Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates oder neue Versionen der Software bereitzustellen.
Es besteht kein Anspruch auf Weiterentwicklung oder Verbesserung der Software.
6.2 Kein Support
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, technischen Support, Kundendienst oder sonstige Hilfestellungen bereitzustellen.
7. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Der Nutzer verpflichtet sich:
* die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist;
* die Software nicht zu verbreiten, zu vermieten, zu verkaufen oder unterzulizenzieren;
* die Software nicht zu vervielfältigen, soweit dies nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist;
* Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise nicht zu entfernen oder zu verändern;
* die Software nicht für rechtswidrige Zwecke einzusetzen.
8. DRITTANBIETER-DIENSTE UND APIS
Die Software kann Funktionen enthalten, die auf Diensten, Schnittstellen (APIs), Datenquellen oder sonstigen Leistungen von Drittanbietern basieren.
Diese Dienste werden nicht vom Lizenzgeber betrieben, bereitgestellt oder kontrolliert.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für:
* die Verfügbarkeit solcher Dienste,
* deren dauerhafte Erreichbarkeit,
* deren Funktionalität,
* deren Kompatibilität,
* deren Sicherheit,
* die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Daten.
Änderungen, Einschränkungen, Preisänderungen, Ausfälle oder die vollständige Einstellung solcher Drittanbieter-Dienste können dazu führen, dass einzelne Funktionen der Software eingeschränkt, verändert oder dauerhaft nicht mehr nutzbar sind.
Derartige Umstände stellen keinen Mangel der Software dar und begründen insbesondere keine Ansprüche auf:
* Nachbesserung,
* Schadensersatz,
* Minderung,
* Rückerstattung von Lizenzgebühren,
* Kündigung oder Vertragsbeendigung.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, betroffene Funktionen anzupassen, einzuschränken oder zu entfernen, sofern dies aufgrund von Änderungen oder dem Wegfall von Drittanbieter-Diensten erforderlich wird.
Der Lizenzgeber haftet nicht für Inhalte, Daten, Ergebnisse, Verfügbarkeit oder Sicherheitsmängel von Drittanbieter-Diensten.
9. OPEN-SOURCE-KOMPONENTEN
Die Software kann Komponenten enthalten, die unter Open-Source-Lizenzen veröffentlicht wurden.
Soweit erforderlich, gelten für diese Komponenten die jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber. Diese Lizenzbedingungen haben hinsichtlich der jeweiligen Open-Source-Komponenten Vorrang vor den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
10. EXPORT- UND SANKTIONSBESTIMMUNGEN
Der Nutzer verpflichtet sich, die Software nicht unter Verstoß gegen geltende Exportkontroll-, Embargo- oder Sanktionsvorschriften zu verwenden, zu exportieren oder weiterzugeben.
11. BEENDIGUNG
Diese Lizenz gilt bis zu ihrer Beendigung.
Der Nutzer kann die Lizenz jederzeit durch Einstellung der Nutzung und Löschung sämtlicher Kopien der Software beenden.
Der Lizenzgeber kann die Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.
Nach Beendigung der Lizenz sind sämtliche Kopien der Software unverzüglich zu löschen.
12. DATENSCHUTZ
Sofern die Software personenbezogene Daten verarbeitet oder eine Kommunikation mit externen Diensten erfolgt, gelten die Bestimmungen der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Lizenzgebers.
Soweit keine gesonderte Datenschutzerklärung bereitgestellt wird, verarbeitet die Software nach Kenntnis des Lizenzgebers keine personenbezogenen Daten zu eigenen Zwecken des Lizenzgebers.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt.
14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Euskirchen.
15. GESAMTE VEREINBARUNG
Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Software dar und ersetzt sämtliche vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zu diesem Vertragsgegenstand.
DURCH ANKLICKEN VON „ICH STIMME ZU“ ODER DURCH INSTALLATION ODER NUTZUNG DIESER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN, VERSTEHEN UND SICH VERPFLICHTEN, DURCH IHRE BESTIMMUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN.
Letztes Update: 20.06.2026
Version: 1.1
