WP Liefer- und Zahlungsbedingungen

WP – Liefer- und ZahlungsbedingungenIT-Service Walter
Jörn Walter
Mittelstraße 65, 53879 Euskirchen
E-Mail: info@it-service-walter.com
Anwendungsbereich: Diese Bedingungen gelten für den Verkauf und die Überlassung von Softwarelizenzen durch IT-Service Walter gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet. Die Nutzung der Software selbst richtet sich nach der Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Jörn Walter, IT-Service Walter, Mittelstr. 65, 53879 Euskirchen („Anbieter“) gegenüber seinen Kunden.

(2) Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird und auch dann nicht, wenn der Anbieter in Kenntnis dieser Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters in Textform.

(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten.

(2) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit der Ausführung der Lieferung zustande.

(3) Für Inhalt und Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung maßgeblich. Gegenüber Unternehmern gilt: Angaben in Katalogen, Datenblättern, auf Webseiten oder in Werbematerialien sind Leistungsbeschreibungen, keine Beschaffenheitsgarantien.

(4) Gegenüber Unternehmern bedürfen Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

(5) Bei Bestellungen über den Online-Shop des Anbieters stellt die Darstellung der Produkte kein bindendes Angebot dar. Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung in Textform zustande, spätestens mit der Bereitstellung des Download-Links und der Lizenzdatei.

(6) Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch. Der Vertragstext einschließlich dieser Bedingungen und der Endnutzer-Lizenzvereinbarung wird dem Kunden mit der Bestellbestätigung in Textform übersandt; der Anbieter speichert den Vertragstext, er ist für den Kunden nach Vertragsschluss jedoch nicht über die Website abrufbar. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde Eingabefehler über die im Bestellvorgang vorgesehene Korrekturfunktion erkennen und berichtigen. Vertragssprache ist Deutsch.

(7) Der Online-Shop richtet sich an Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer geben im Bestellvorgang an, dass sie in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, und machen die Firma als Lizenznehmer kenntlich.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die in der Auftragsbestätigung bezeichnete Software in maschinenlesbarer Form nebst Dokumentation und stellt eine zur Aktivierung erforderliche Lizenzdatei aus.

(2) Der Umfang des eingeräumten Nutzungsrechts richtet sich nach dem erworbenen Lizenztyp – Site-License, Enterprise-License oder Technical-License – und im Übrigen nach der Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) des Anbieters in der bei Lieferung gültigen Fassung. Enterprise-License und Technical-License werden ausschließlich an Unternehmer vergeben; für Verbraucher gilt ergänzend § 17 der Endnutzer-Lizenzvereinbarung.

(3) Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.

(4) Die Software ist an die erworbene Hauptversion gebunden. Updates innerhalb dieser Hauptversion sind kostenfrei enthalten; der Wechsel auf eine neue Hauptversion ist nicht Gegenstand des Vertrages und erfolgt als Neuerwerb. Ein Wartungsvertrag wird nicht geschlossen. Die gesetzliche Aktualisierungspflicht gegenüber Verbrauchern (§ 327f BGB) bleibt unberührt.

(5) Ein technischer Support wird freiwillig und unentgeltlich geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Die Lizenzdatei wird kryptografisch signiert und an den Lizenznehmer sowie den erworbenen Lizenzumfang gebunden. Der Kunde übermittelt dem Anbieter hierzu mit der Bestellung:

  • Name beziehungsweise Firma und Anschrift des Lizenznehmers;
  • Name und E-Mail-Adresse der technischen Ansprechperson – diese ist zugleich die Lieferadresse; bei Verbrauchern ist dies in der Regel der Kunde selbst;
  • die für den Lizenztyp maßgebliche Angabe: Anschrift des Standorts (Site-License), Bezeichnung des Rechtsträgers (Enterprise-License) oder Name der benannten technischen Person (Technical-License).

(2) Diese Angaben sind Voraussetzung für die Ausführung. Ohne vollständige Angaben kann die Lizenzdatei nicht ausgestellt werden; die Bestellung gilt bis zu deren Eingang als nicht ausführbar. Hierdurch entstehende Verzögerungen hat der Anbieter nicht zu vertreten.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung dieser Daten berechtigt ist und die betroffenen Personen hierüber informiert hat.

(4) Dem Kunden wird empfohlen, vor der Bestellung anhand der Produktdokumentation oder einer Testlizenz zu prüfen, ob die Software für den beabsichtigten Einsatzzweck und die vorhandene Systemumgebung geeignet ist.

§ 5 Lieferung und Bereitstellung

(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich elektronisch. Der Anbieter übermittelt den Download-Link zur Software, die Lizenzdatei und die Installationshinweise unmittelbar an die vom Kunden benannte technische Ansprechperson des Lizenznehmers.

(2) Wurde die Bestellung über einen Wiederverkäufer erteilt, erfolgt die Lieferung gleichwohl unmittelbar an die technische Ansprechperson des Endkunden. Der Wiederverkäufer erhält die Lieferbestätigung in Kopie. Eine Auslieferung an den Wiederverkäufer anstelle des Endkunden findet nicht statt.

(3) Die Lieferung erfolgt innerhalb von zwei Werktagen nach Auftragsbestätigung und Eingang der Angaben nach § 4, bei Vorkasse zusätzlich nach Zahlungseingang.

(4) Gegenüber Unternehmern sind angegebene Lieferfristen unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

(5) Kommt der Anbieter in Lieferverzug, setzt der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist. Nach deren fruchtlosem Ablauf ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 10. Die Rechte von Verbrauchern nach § 327c BGB bleiben unberührt.

(6) Eine Verpflichtung zur Lieferung auf physischen Datenträgern besteht nicht. Wünscht der Kunde einen Datenträger, wird dieser gegen gesonderte Berechnung bereitgestellt.

(7) Bei Bestellungen über den Online-Shop erfolgt die Bereitstellung unverzüglich nach erfolgreicher Zahlung an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse der technischen Ansprechperson.

§ 6 Preise und Umsatzsteuer

(1) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung beziehungsweise im Bestellvorgang genannten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wird die Umsatzsteuer nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften berechnet.

(3) Bei Unternehmern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgt die Rechnungsstellung bei Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Reverse-Charge-Verfahren. Der Kunde teilt Änderungen seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unverzüglich mit.

(4) Gegenüber Unternehmern gilt: Etwaige Quellensteuern, Zölle, Bankgebühren oder sonstige im Ausland anfallende Abgaben trägt der Kunde.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, seine Preisliste zu ändern. Bereits bestätigte Bestellungen bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, bei Neukunden, bei Lieferungen ins Ausland oder bei einem Auftragswert über 1000,00 € Vorkasse zu verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB vorbehalten.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, weitere Lieferungen sowie die Ausstellung und Verlängerung von Lizenzdateien bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(6) Werden dem Anbieter nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, ist er berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

(7) Bei Bestellungen über den Online-Shop ist das Entgelt sofort im Bestellvorgang über die dort angebotenen Zahlarten – insbesondere Kreditkarte und Google Pay – zu entrichten. Absatz 1 Satz 1 gilt insoweit nicht. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister; dessen Bedingungen gelten im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister ergänzend.

(8) Kommt es nach der Lieferung zu einer Rückbuchung oder einem Zahlungsrückruf, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, das Nutzungsrecht nach § 8 zu widerrufen und die Lizenzdatei zu sperren. Die dem Anbieter hierdurch berechneten Entgelte hat der Kunde zu erstatten; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten.

§ 8 Rechtevorbehalt

(1) Das nach der Endnutzer-Lizenzvereinbarung eingeräumte Nutzungsrecht steht bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(2) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug und leistet er trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht, kann der Anbieter das Nutzungsrecht widerrufen und die Rückgabe oder Löschung sämtlicher Kopien sowie der Lizenzdatei verlangen.

(3) Im Widerruf des Nutzungsrechts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Anbieter dies ausdrücklich in Textform erklärt.

§ 9 Widerrufsrecht, Rückgabe und Umtausch

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu.

(2) Bei der Bereitstellung von Software, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert wird, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und der Anbieter ihm hierüber eine Bestätigung in Textform zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Absatz 5 BGB). Bei Bestellungen über den Online-Shop erklärt der Verbraucher seine Zustimmung durch eine gesonderte Bestätigung im Bestellvorgang.

(3) Unternehmern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zu. Gegenüber Unternehmern sind Softwarelizenzen nach erfolgter Lieferung von Rückgabe, Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.

(4) Zur Prüfung der Eignung stellt der Anbieter auf Anfrage eine zeitlich befristete Testlizenz zur Verfügung. Dem Kunden wird empfohlen, hiervon vor dem Erwerb Gebrauch zu machen.

(5) Die gesetzlichen Mängelrechte nach § 10 bleiben unberührt.

§ 10 Mängelrechte und Haftung

(1) Für die Beschaffenheit der Software, die Mängelrechte des Kunden sowie für Schutzrechte Dritter und Drittanbieter-Dienste gelten die §§ 8, 9 und 11 der Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) entsprechend, für Verbraucher unter Berücksichtigung von § 17 der Endnutzer-Lizenzvereinbarung. Die Haftung des Anbieters richtet sich abschließend nach den nachfolgenden Absätzen 4 bis 7; diese entsprechen § 10 der Endnutzer-Lizenzvereinbarung.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Kunde untersucht die Lieferung unverzüglich nach Erhalt und zeigt erkennbare Mängel innerhalb von zehn Werktagen in Textform an. § 377 HGB bleibt unberührt.

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Lieferung. Die gesetzlichen Fristen gelten bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen unbeschränkter Haftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, gegenüber Unternehmern höchstens jedoch auf die für die betroffene Lizenz gezahlte Lizenzgebühr. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Einsatz der Software eine dem Risiko angemessene Datensicherung durchzuführen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen lassen die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern nach den §§ 327i ff. BGB unberührt.

§ 11 Erwerb über einen Wiederverkäufer

(1) Wird die Lizenz über einen Wiederverkäufer erworben, bestehen die kaufmännischen Ansprüche des Endkunden gegen diesen. Das Nutzungsrecht an der Software räumt der Anbieter dem Endkunden unmittelbar nach Maßgabe der Endnutzer-Lizenzvereinbarung ein.

(2) Der Wiederverkäufer ist nicht berechtigt, im Namen des Anbieters Zusicherungen abzugeben, Service-Level zu versprechen, Lizenzbedingungen zu ändern oder weitergehende Nutzungsrechte einzuräumen. Solche Erklärungen wirken ausschließlich im Verhältnis zwischen Wiederverkäufer und Endkunde.

(3) Der Anbieter erzeugt Lizenzdateien ausschließlich selbst. Wiederverkäufer erhalten keine Möglichkeit, Lizenzdateien zu erzeugen, zu verändern oder zu vervielfältigen.

§ 12 Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Pflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle der Telekommunikations- oder Energieversorgung. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als 90 Tage an, ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt; bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Gegenüber Unternehmern bestehen weitergehende Ansprüche nicht; die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten des Kunden und des Lizenznehmers als eigener Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 DSGVO. Die Verarbeitung dient der Lieferung, der Ausstellung und Verwaltung der Lizenz sowie der Benachrichtigung über Updates und sicherheitsrelevante Hinweise.

(2) Eine Nutzung dieser Daten zu Werbezwecken gegenüber Endkunden, die über einen Wiederverkäufer erworben haben, erfolgt während der Dauer der Partnerschaft mit diesem nicht.

(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters. Für die mit der Software im Betrieb verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Lizenznehmer Verantwortlicher; insoweit gilt § 13 der Endnutzer-Lizenzvereinbarung.

§ 14 Export- und Sanktionsbestimmungen

Der Kunde beachtet die anwendbaren Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Anbieter ist nicht zur Lieferung verpflichtet, soweit diese gegen solche Vorschriften verstoßen würde; ein Verzug tritt insoweit nicht ein.

§ 15 Rangfolge und Schlussbestimmungen

(1) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: die Auftragsbestätigung des Anbieters, sodann das zugrunde liegende Angebot, sodann diese Liefer- und Zahlungsbedingungen, sodann die Endnutzer-Lizenzvereinbarung. Für den Umfang der Nutzungsrechte ist stets die Endnutzer-Lizenzvereinbarung maßgeblich.

(2) Besteht mit dem Kunden ein Reseller-Vertrag, gehen dessen Regelungen diesen Bedingungen vor.

(3) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform. Dies gilt nicht für Geldforderungen von Verbrauchern. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Gegenüber Unternehmern bedürfen Änderungen und Ergänzungen der Textform.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Euskirchen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(7) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(8) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 06.10.2026 · Version 2.0 · IT-Service Walter · isw-adtools.de